Müssen Berufskraftfahrer Feuerlöscher mit sich führen?
Tag für Tag, egal ob früh, spät oder mitten in der Nacht fahren die Berufskraftfahrer der Transportunternehmen und Speditionen unsere Lieferungen aus. Von Lebensmitteln, über Sperrgut bis hin zu Gefahrgut wird so einiges auf der Ladefläche der Lkws verstaut. Die Verantwortung der Berufskraftfahrer ist hierbei beachtlich. So muss der Lkw-Fahrer von frischen Lebensmitteln darauf achten, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird, was bei den stark befahrenen Straßen manchmal gar noch nicht so einfach ist, der Fahrer von Gefahrgut, bspw. eines Tanklasters/ -wagens muss wiederum andere wichtige Aspekte beim Transport beachten. Und dann kommen noch die meist langen Fahrzeiten hinzu. Manche der Berufskraftfahrer verbringen die gesamte Nacht damit, Ware von A nach B zu transportieren. Hut ab an dieser Stelle!
Besonders bei Gefahrgut, aber auch anderen gefährlichen Transportgütern besteht eine gewisse Brandgefahr. Vor allem in unfallbedingten Situationen, von denen wir aber natürlich immer hoffen, dass sie nicht eintreten. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Der Fahrer selbst ist für die Ladungssicherung zuständig, hingegen in den meisten Speditionen ein sogenanntes Fuhrparkmanagement bzw. ein Fuhrparkleiter u.a. für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, die Lkws betreffend, zuständig ist. Diese Vorgaben beinhalten auch den Brandschutz. So müssen die Feuerlöscher nicht nur in den entsprechenden Lkws vorhanden sein, sondern eben auch regelmäßig gewartet werden.
Feuerlöscher – Ein Muss oder ein Nice to have im Lkw?
Jetzt stellt sich die Frage, ob Feuerlöscher in Lkws überhaupt verpflichtend sind. Grundsätzlich nicht! Denn prinzipiell müssen für gewerblich genutzte Fahrzeuge keine Feuerlöscher mitgeführt werden. Hierunter fallen bspw. auch Baustellenfahrzeuge oder kleinere Handwerker-Autos. Spielt jedoch Gefahrgut eine Rolle, sind die Anforderungen andere. In diesen Fällen ist ein Feuerlöscher im Transportfahrzeug mitzuführen und gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt wiederum aber nicht für Privatpersonen. Wird also zum Sommer hin mal wieder der Gas-Grill zu Hause angeschmissen und die Gasflasche vom letzten Sommer ist jedoch leer, müssen Sie beim Transport einer neuen, vollen Gasflasche keinen Feuerlöscher in Ihrem privaten Pkw mitführen. Dies regelt übrigens der Unterabschnitt 1.1.3.1 a des ADR – zu Deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Kommen wir nun aber zu den gewerblich genutzten Fahrzeugen, die Gefahrgut transportieren. Hier tritt ein weiterer Unterabschnitt des ADR in Kraft (für alle Wissbegierigen handelt es sich um den Unterabschnitt 8.1.3.6). Dieser besagt, dass „Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein.“
Die korrekte Ausstattung des Fahrzeugs mit Feuerlöschern ist schließlich von der höchstzulässigen Masse des Transportfahrzeugs abhängig. Der Wartungsrhythmus für die Feuerlöscher in Fahrzeugen mit Gefahrgut ist gleich dem in der sonstigen gewerblichen Nutzung geregelt. Alle zwei Jahre müssen die Feuerlöscher durch eine Fachfirma geprüft werden. Achtung – dieser Wartungsrhythmus gilt jedoch nur für Deutschland. Denn innerhalb der ADR-Staaten gelten immer noch große Unterschiede in Punkto Prüffristen. So müssen bspw. in Italien die Feuerlöscher sogar alle 6 Monate geprüft werden, in der Schweiz wiederum nur alle drei Jahre.
Ein wichtiger Hinweis von der Firefly Crew zum Thema Wartungsfristen:
Sicherlich ist ein Feuerlöscher oftmals schneller und auch günstiger im Baumarkt gekauft. Hier verbirgt sich aber ein versteckter Haken, den bestimmt nicht jeder auf dem Schirm hat. Die Prüffrist eines Feuerlöschers beginnt mit dem Herstellungsdatum und nicht mit dem Verkaufsdatum. Das bedeutet, Sie kaufen einen Feuerlöscher im Baumarkt, der jedoch schon seit fünf Jahren im Baumarkt-Regal liegt. So ist die Prüffrist dieses Feuerlöschers sogar bereits seit 3 Jahren überfällig.
Bei der Feuerlöscher-Miete über die Firefly Crew kann Ihnen das nicht passieren. Denn wir versenden ausschließlich frisch gewartete Feuerlöscher an unsere Kunden raus.
Wie viele Feuerlöscher muss ich in meinem Fahrzeug mit mir führen?
Der Unterabschnitt 8.1.4.1 des ADR regelt die Mindestanzahl von Feuerlöschern, die im Fahrzeug mitgeführt werden müssen:
Kurz und knapp zusammengefasst, gilt also folgendes für den Brandschutz in der Spedition – speziell den Fuhrpark betreffend:
- Grundsätzlich müssen Lkws keine Feuerlöscher an Board haben
- Lkws bzw. Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, müssen Feuerlöscher an Board haben
- Haben Sie privat in Ihrem Pkw Gefahrgut im Gepäck, ist ein Feuerlöscher gesetzlich NICHT vorgeschrieben (Wir empfehlen es jedoch!)
- Wer die gesetzlichen Vorgaben zum Mitführen eines Feuerlöschers nicht einhält, sollte sich schonmal von seinem Sommerurlaub verabschieden, denn die Bußgelder bei Nichteinhaltung sind nicht gerade wenig
Die Firefly Crew empfiehlt Ihnen natürlich dennoch, egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht, das dauerhafte Mitführen von Feuerlöschern in Ihrem Lkw oder Transporter. Denn unabhängig von der Ladung – auch bei Salat, Gurken und Tomaten auf der Ladefläche kann ein Fahrzeug einen Kabelbrand, Überhitzung o.Ä. erleiden. Um dann sich selbst, seine Mitmenschen und einen Totalschaden zu vermeiden, kann ein griffbereiter Feuerlöscher nützlich sein.
Wir empfehlen Ihnen unsere Pulver-Feuerlöscher im Mietmodell. Denn so können Sie den Feuerlöscher im 2-Jahres-Rhythmus dann austauschen, wann es Ihnen passt. Auf uns müssen Sie keine Rücksicht nehmen, denn die Wartung der Feuerlöscher geht bei uns ohne Terminvereinbarung von statten.
Welche und wie viel Feuerlöscher für das Bürogebäude Ihrer Spedition benötigt werden, können Sie hier nachlesen: Feuerlöscher im Betrieb