Brandschutz in meiner Wohnung. Wer ist zuständig? (Teil 1 – Rauchmelder)

Muss sich der Vermieter oder der Mieter um den Brandschutz kümmern? (Teil 1 – Rauchmelder)

Oft wird die Frage gestellt: Wer ist eigentlich für Feuerlöscher oder Rauchmelder in den eigenen vier Wänden zuständig und ganz wichtig, wer trägt eigentlich die Kosten für Anschaffung und Wartung der Geräte? Fragen über Fragen – wir klären es auf. 

Grundsätzlich müssen wir zunächst ein paar Themen voneinander abgrenzen. Zu unterscheiden ist zwischen Feuerlöschern und Rauchmeldern sowie zwischen angemieteter Wohnung, eigener Wohnung/ Haus und allgemein genutzten Flächen wie bspw. dem Hausflur. 

Fangen wir mal von vorne an. Los geht´s mit den Rauchmeldern:  Die Frage hier lautet zunächst, müssen überhaupt Rauchmelder in meiner Wohnung oder in meinem Haus vorhanden sein. Hierauf kann man grundsätzlich mit Ja antworten. Seit 2013 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland nach der Landesbauordnung die Rauchmelder-Pflicht für Neubauten eingeführt. Sprich seit 2013 mussten in neu errichteten Wohnungen und Häusern in der Rheinland-Pfalz Rauchmelder in den vorgegebenen Räumen angebracht werden. Seit Ende 2009 führte Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland die Rauchmelder-Pflicht auch für Bestandsbauten ein. In diesem Fall sind Rauchmelder auch in bereits bestehenden Wohnungen und Häusern zur Vorgabe geworden. Nach und nach haben die anderen Bundesländer in Deutschland nachgezogen und heute gilt die Pflicht zum Brandschutz durch Rauchmelder in fast allen Bundesländern sowohl für Bestands- als auch für Neubauten. Eine genaue Übersicht zu den einzelnen Bundesländern und deren Vorgaben finden Sie in der folgenden Abbildung:

Soweit so gut, aber wer ist denn jetzt für die Anschaffung und Wartung der Rauchmelder zuständig? Vermieter oder Mieter? Sowohl für die Anschaffung als auch für die Wartung der Rauchmelder ist bei gemieteten Wohnungen oder Häusern der Vermieter zuständig. Hierbei darf dieser die Anschaffungskosten für die Rauchmelder nicht auf den Mieter umlegen, jedoch die Kosten für die Wartung können auf den Mieter übertragen werden. 

Firefly-Tipp: Falls Sie direkt die Kosten für die Wartung der Rauchmelder übernehmen müssen, bezahlen Sie die Fachfirma, wenn möglich, nicht in bar vor Ort. Denn eine Bar-Quittung ist heutzutage für Privat-Personen nicht mehr beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. Lassen Sie sich eine Rechnung von der Fachfirma aushändigen und überweisen Sie den Wartungs-Betrag. Diese Rechnung wird dann auch vom Finanzamt anerkannt.  

Besitzen Sie eine eigene Wohnung oder Haus sind natürlich wiederum Sie für die Anschaffung und Wartung der Rauchmelder zuständig. Denn in diesem Fall sind Sie Ihr eigener Vermieter.  

Aber wo müssen denn jetzt überall Rauchmelder angebracht werden? In allen Räumen? Nein, außer Sie wohnen in einer Ein-Zimmer-Wohnung. Auch hier gibt es eine allgemeine Vorgabe, die aber auch nach der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer variieren kann. Grundsätzlich sagt man, Rauchmelder sind in allen Räumen anzubringen, die einen Fluchtweg und Schlafstätte darstellen. Also in einer Wohnung oder einem Haus sind das im Normalfall der Flur sowie das Schlafzimmer und die Kinderzimmer. Nutzt jemand sein Wohnzimmer auch als Schlafzimmer ist auch hier ein Rauchmelder an der Decke anzubringen. Zur Montage der Rauchmelder gibt es wiederum auch bestimmte Vorgaben, die Abstand und Position definieren. Auch hierzu haben wir Ihnen in der unteren Abbildung eine Übersicht aufgeführt:

Hinweis: Die folgende Abbildung stellt einen groben Anhaltspunkt zum Montageort der Rauchmelder dar. Für jede Räumlichkeit (bspw. L- und U-förmige Räume) sind wiederum weitere Montage-Hinweise zu beachten (s. Download-Möglichkeit am Ende des Blog-Beitrages) 

So nun bleibt noch der Hausflur, bspw. in einem Mehrfamilien-Haus. Sind auch hier Rauchmelder zu montieren? Nach der oben beschriebenen Vorgabe müsste man jetzt eigentlich mit Ja antworten, da auch der Hausflur einen Fluchtweg darstellt. Aber die Landesbauordnung sieht hier tatsächlich keine Rauchmelder-Pflicht vor. Wir empfehlen es aber trotzdem, denn auch im Hausflur besteht eine Brandgefahr. Dies hat aber wiederum der Vermieter zu entscheiden bzw. die Hausverwaltung. Besonders im Hausflur eines Mehrfamilienhauses sind aber auch noch weitere Vorgaben zu beachten, bspw. die Freihaltung der Fluchtwege oder das Vermeiden von brennbaren Materialien und Gegenständen. Ein Gesetz, welches das Verbot von solchen Gegenständen regelt, gibt es aber nicht. Der Vermieter kann aber wiederum selbst Brandschutzbestimmungen in seiner Hausordnung festhalten. Diese sind dann von den Mietern zu beachten. Das Abstellen eines Fahrrads im Hausflur kann aber bspw. nicht grundsätzlich verboten werden, solange weiterhin ausreichend Platz im Hausflur ist. Das Platzieren eines großen Schrankes kann jedoch untersagt werden. Zudem muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass im Brandfall die Mieter den Fluchtweg jederzeit finden und auch benutzen können. Hierzu muss das Treppengeländer sicher und fest montiert sein und die Beleuchtung im Hausflur funktionstüchtig sein.   

Eine letzte Frage, die auch oftmals im Bereich der Rauchmelder gestellt wird. Wer muss die Wartung eines Rauchmelders durchführen? Muss ich hierzu extra eine Fachfirma kommen lassen? Hierauf können wir ganz klar mit Nein antworten. Sie können die Rauchmelder auch ganz einfach selbst prüfen. Der Wartungs-Rhythmus bei Rauchmeldern beträgt ein Jahr. Das heißt, 1-mal im Jahr müssen die Rauchmelder in Ihrer Wohnung geprüft werden. Wie? Einfach auf’s Knöpfchen drücken. Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Via Prüfgerät oder Smartphone können die Rauchwarnmelder geprüft werden. Über akustische und optische Rückmeldungen informiert der Rauchmelder über seinen Zustand. Die genaue Vorgehensweise zur Prüfung können Sie über das Hekatron Planungshandbuch unter dem Punkt „Prüfung“ einsehen.  

Natürlich muss die Wartung aber auch irgendwo schriftlich festgehalten werden. Dies können Sie entweder über ein Prüfbuch oder über eine App durchführen. Hekatron, als etablierter Rauchmelder-Hersteller bietet bspw. eine solche Prüf-App an. 

Und wie sieht es jetzt mit Feuerlöschern aus? Wer ist hierfür zuständig und sind diese überhaupt im Privatbereich Pflicht? Dazu mehr im nächsten Blogbeitrag „Brandschutz in meiner Wohnung. Wer ist zuständig?  (Teil 2 – Feuerlöscher)“.

Hier geht`s zum Download: Hekatron Planungshandbuch CO- und Rauchwarnmelder

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